AGB
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbar wird.
3. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzügl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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5. Der Käufer muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalbeiner Woche nach Eingang des Liefergegenstandesschriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfunginnerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unsunverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahlunter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserungund/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserungoder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist fehl,kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütungoder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüchegegen uns stehen nur dem unmittelbarenKäufer zu und sind nicht abtretbar.Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungfür unsere Lieferungen und Leistungen und schließensonstige Gewährleistungsansprüch leglicher Art aus.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubterHandlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nichtvorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Dies giltauch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdingsnur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschädenverlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht aufeiner Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchenSchäden absichern soll.
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6. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig und mehr als
20 % übersteigt. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des' Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. ln der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Lieferung netto Kasse zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. lm Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, sind wird berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, der Käufer insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt,
oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. ln diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
8. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Thyrow ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.